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I. Allgemeines, Geltungsbereich

  1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Fa. Camozzi Automation GmbH (nachfolgend Camozzi genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit der Erteilung des Auftrags erklärt der Käufer, dass ihm die Geschäftsbedingungen bekannt sind und er mit diesen einverstanden ist. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Camozzi diesen Geschäftsbedingungen nicht widerspricht, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung bei Abschluss von Verträgen gegenüber Unternehmern (in Ausübung deren gewerblicher oder selbstständiger beruflicher Tätigkeit), bzw. gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts, oder einem öffentlich rechtlichen Sondervermögen.

II. Angebot und Vertragsschluss

  1. Die Angebote von Camozzi sind, sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet, freibleibend und unverbindlich. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich Camozzi Eigentums- und Urheberrechte vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
  2. Ein Vertrag kommt – mangels besonderer Vereinbarung – mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers zustande.
  3. Camozzi ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden. Von Camozzi mitgeteilte Informationen über Waren und Leistungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie in einem verbindlichen Angebot, einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder einem schriftlichen Vertrag aufgeführt sind. Informationen und Angebote beziehen sich auf normale Standardqualität und Ausführung. Allgemeine Angaben über Qualität und Ausführung sind nur als Mittelwerte anzusehen. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung von Camozzi.
  4. Abweichungen zwischen Rechnung oder Lieferschein und der tatsächlich gelieferten Ware müssen vom Käufer unverzüglich, spätestens 3 Tage nach Erhalt der Ware, schriftlich mitgeteilt werden.
  5. Bei Sonderanfertigungen sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% zulässig und werden in der Rechnung entsprechend berücksichtigt.
  6. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer von Camozzi. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtbelieferung nicht von Camozzi zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit dem Zulieferer von Camozzi. Der Käufer wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

III. Preise

  1. Für Erzeugnisse, die durch Camozzi vertrieben werden, wird die am Tage der Lieferung gültige Preisliste zu Grunde gelegt.
  2. Die Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung, Transport, Versicherung und Installation. Versandkosten und Versicherungskosten gemäß Pkt. V der Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Auftraggebers, es sei denn, eine andere Regelung ist ausdrücklich vereinbart, was schriftlich zu erfolgen hat. Die in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Transportkosten werden pauschal berechnet. Diese Kosten können sich jedoch aufgrund spezifischer produktbezogener Faktoren, wie z.B. Abmessungen, Gewichte usw. erhöhen, sind jedoch nicht nur darauf beschränkt. Transportkosten inklusive deren möglichen Anpassungen gehen zu Lasten des Bestellers. Ist eine fracht-/verpackungsfreie Lieferung zugesagt, gilt dies nur innerhalb Deutschlands an die Empfangsstation des Bestellers ausschließlich Rollgeld und einschließlich unserer Standardverpackung. Mehrkosten aufgrund einer vom Besteller gewünschten besonderen Versandart (z. B. Expressgut) gehen zu dessen Lasten.
  3. Für Aufträge unter EUR 50,– (außer Ersatzteile und Nachlieferungen) wird ein Mindermengenzuschlag von EUR 10,– berechnet.
  4. Die unter Ziffer II, 5. genannten etwaigen Mehr- oder Minderlieferungen in Höhe von maximal 10% werden bei der Preisbildung entsprechend berücksichtigt.
  5. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

IV. Lieferbedingungen und Gefahrübergang

  1. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform.
  2. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der von dem Besteller beizuschaffenden Unterlagen, Genehmigung, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
  3. Die vereinbarte Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Sendungen das Lager verlassen haben oder wenn sie innerhalb der Frist versandbereit sind und hiervon Mitteilung an den Käufer gemacht wurde.
  4. Die Lieferverpflichtung endet, wenn die Lieferung durch höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse ganz oder teilweise unmöglich wird. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei einem Lieferanten von Camozzi eintreten. In diesen Fällen kann Camozzi wahlweise vom Vertrag zurücktreten oder die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist hinausschieben. Im letzten Fall ist der Käufer nicht berechtigt, Aufträge zurückzuziehen, Teillieferungen zurückzuweisen oder Schadensersatzansprüche irgendwelcher Art zu stellen. Auf die genannten Umstände kann sich Camozzi nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich benachrichtigt hat.
  5. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Lieferung das Lager von Camozzi bei Abholung verlassen hat, ansonsten bei Versendungen mit der Übergabe an den Frachtführer oder Spediteur. Dies gilt auch dann, wenn durch Sondervereinbarung die Versandkosten durch Camozzi übernommen werden oder wenn der Versand mit Fahrzeugen von Camozzi erfolgt.
  6. Falls der Versand ohne Verschulden der Camozzi unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

V. Versicherung

  1. Camozzi versichert, vorbehaltlich besonderer Angaben des Kunden, sämtliche Lieferungen gegen Verlust, Diebstahl oder sonstige Transportschäden auf Kosten des Kunden.
  2. Dem Kunden obliegt die Pflicht, die nach örtlichem Recht notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um durch Transport entstandene Schäden regulieren zu können.

VI. Zahlung

  1. Rechnungen von Camozzi sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen netto.
  2. Ein Skontoabzug ist nicht zulässig.
  3. Werden Mahnungen nach Ablauf der Zahlungsfrist notwendig, so werden die dadurch entstehenden Kosten an den Kunden berechnet.
  4. Vom Tage des Verzuges an ist Camozzi berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
  5. Camozzi ist berechtigt, trotz anderslautenden Bestimmungen des Käufers, Zahlungen erst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Zinsen und Kosten entstanden, ist Camozzi berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Camozzi wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren.
  6. Soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck oder Wechsel nicht einlöst und seine Zahlungen einstellt oder Camozzi über die Vermögensverhältnisse oder die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners im Nachhinein ungünstige Umstände bekannt werden, ist Camozzi berechtigt, bezüglich sämtlicher sonstiger Verträge Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen zu verlangen sowie nach angemessener Nachfrist von den Verträgen zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
  7. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn dessen Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und der Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig ist.
  8. Camozzi kann von einem Käufer Vorauskasse verlangen, wenn nach Auskunft einer Bank, der Schufa oder ähnlichen Einrichtungen die pünktliche Zahlung des Kaufpreises nicht gewährleistet erscheint. Erbringt der Käufer in diesem Fall den Kaufpreis nicht innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung durch Camozzi, so kann sich diese vom Vertrag lösen. Camozzi hat dann Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 25 % des vereinbarten Kaufpreises. Der Kunde ist berechtigt, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

VII. Eigentumsvorbehalt

  1. Die von Camozzi gelieferten Waren bleiben Eigentum von Camozzi bis zur Bezahlung der gesamten Forderung aus dem Vertragsverhältnis, insbesondere bis zum Ausgleich eines etwaigen Kontokorrentsaldos und bei Zahlung mit Scheck oder Wechsel bis zu deren erfolgreicher Einlösung.
  2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Camozzi berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen, der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme des Liefergegenstandes durch Camozzi liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, Camozzi hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Bei Be- oder Verarbeitung der Ware durch den Käufer sowie Verbindung oder Vermischung mit fremden Sachen erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt von Camozzi auch auf diese neuen Sachen oder die daraus entstehenden Forderungen. Camozzi gilt insoweit als Hersteller und erwirbt daran Eigentum gemäß §§ 947, 948,950 BGB. Wird der Liefergegenstand mit anderen, Camozzi nicht gehörigen Gegenständen verarbeitet, so erwirbt Camozzi das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungsendbetrages der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
  3. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen darf die Ware weder verpfändet, sicherheitshalber übereignet oder sonst wie mit Rechten Dritter belastet werden. Camozzi ist von solchen Zugriffen Dritter unverzüglich mittels eingeschriebenen Briefs zu benachrichtigen.
  4. Der Käufer darf die gelieferte Ware − gleichgültig ob unverarbeitet, verarbeitet oder verbunden − nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterveräußern, solange er nicht in Verzug ist.
  5. Die ihm aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Waren zustehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber an Camozzi ab. Kommt der Käufer in diesem Fall seiner Zahlungspflicht nicht nach, ist Camozzi berechtigt, dies den Abnehmern des Käufers anzuzeigen und Zahlung an Camozzi zu verlangen. Der Käufer ist in diesem Fall verpflichtet, Camozzi sämtliche zur Geltendmachung dieser Forderung erforderlichen Nachweise, Unterlagen und Auskünfte unverzüglich zugänglich zu machen.
  6. Camozzi ermächtigt den Käufer widerruflich, die an Camozzi abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
  7. Die Einwilligung zur Weiterveräußerung erstreckt sich aber nicht auf die Veräußerung an einen Dritten, der die Abtretung der von ihm geschuldeten Forderungen von seiner Zustimmung abhängig macht.
  8. Camozzi verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit sie zur Sicherung der Forderungen nicht nur vorübergehend nicht mehr benötigt werden, insbesondere soweit sie den Wert der zu sichernden Forderung nachhaltig um mehr als 20% übersteigen.
  9. Der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens berechtigt den Lieferer, vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe des Liefergegenstandes zu verlangen.

VIII. Gewährleistung

  1. Für unwesentliche, fabrikationsbedingte Abweichungen, die weder das äußere Erscheinungsbild noch die Funktionsweise beeinträchtigen, übernimmt Camozzi keine Gewährleistung.
  2. Camozzi gewährleistet, dass die gelieferten Waren frei von wesentlichen Fabrikations- oder Materialmängeln sind.
  3. Die Gewährleistung beschränkt sich nach Wahl von Camozzi auf Nachbesserung oder Ersatzleistung. Sollte die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, so ist der Käufer berechtigt, Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) zu verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer das Rücktrittsrecht jedoch nicht zu. Ersetzte Teile werden Eigentum von Camozzi.
  4. Der Käufer ist verpflichtet, Camozzi offensichtliche Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Käufer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
  5. Wählt der Käufer wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Käufer, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn Camozzi die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat. Im Falle der Nacherfüllung muss der Verkäufer nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Verbrauch der Ware entspricht.
  6. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang der Ware. Für gebrauchte Produkte ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
  7. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheit der Ware dar. Erhält der Käufer eine mangelhafte Montageanleitung, ist Camozzi lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
  8. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhaftes Bearbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden von Camozzi zurückzuführen sind.
  9. Zur Vornahme aller von Camozzi nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Käufer, nach Verständigung mit Camozzi, dieser die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Ansonsten ist Camozzi von der Mängelhaftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei Camozzi sofort zu verständigen ist, oder wenn Camozzi mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von Camozzi Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.
  10. Änderungs- und Instandsetzungsarbeiten, die von dem Käufer oder Dritten unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung von Camozzi vorgenommen werden, schließen die Haftung und Gewährleistung aus.

IX. Haftungsbeschränkungen

  1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen Camozzi als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Das gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz der mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die dem Käufer gegenüber das Risiko von solchen Schäden absichern soll. Camozzi haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten.
  2. Gegenüber Kaufleuten wird jedoch im Falle grober Fahrlässigkeit kein Ersatz für vertragsuntypische, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Schäden geleistet, es sei denn, es ist Ersatz wegen einer zugesicherten Eigenschaft zu leisten.
  3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Käufers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Käufers.
  4. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Übernahme der Ware. Dies gilt nicht, wenn Camozzi grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von Camozzi zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Käufers.

X. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages, einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.

XI. Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Camozzi und deren Geschäftspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz von Camozzi. Das gleiche gilt, wenn der Vertragspartner seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder wenn sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt nicht bekannt ist.

Camozzi Automation GmbH - Porschestraße 1 - 73095 Albershausen         Stand 06/2022                                                                                                                       

 

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